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UZAJE: Behälterreinigung im industriellen Maßstab für eine erfolgreiche Wiederverwendung

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UZAJE: Behälterreinigung im industriellen Maßstab für eine erfolgreiche Wiederverwendung
Deutschland gilt in Europa als Vorreiter bei umweltschonenden Pfand- und Rücknahmesystemen. Insbesondere im Biersegment ist die Rücknahme kistenweiser leerer Glaspfandflaschen sehr etabliert. Ein Pfandsystem für die Wiederverwendung (Mehrweg) wurde bereits im Jahre 1903 erstmals von Bierhändlern eingeführt.
Eine Pfandpflicht existiert seit 2003. Seitdem ist Deutschland bekannt für seine Rücknahme-Automaten in Supermärkten und Getränkemärkten und den (für viele EU-Nachbarn damals noch nicht vorhandenen) eingeübten Reflex der EndverbraucherInnen, leere Plastik- und Glasflaschen gegen Pfand an den Rücknahmestellen abzugeben.
Die Pfandpflicht aus dem Jahr 2003 gilt nur für Getränke-Einwegverpackungen, jedoch nicht für Mehrweg.
Pfand ist ein Geldbetrag, der auf Getränkeflaschen hinterlegt wird und bei Rückgabe des Leerguts wieder zurückgezahlt wird. Aber nicht jede Pfandflasche ist gleich eine Mehrwegflasche und wird wiederverwendet. Auch Einwegflaschen haben Pfand. Entscheidend ist die Höhe des Pfandes: Während auf Mehrwegflaschen je nach Größe und Inhalt 8 oder maximal 15 ct erhoben werden, gilt auf Einwegflaschen einheitlich ein Pfandbetrag von 25 ct.
Die Mehrwegquote ist inzwischen wieder angestiegen: Im Jahr 2020 wurden insgesamt 43,1% der pfandpflichtigen Getränke in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllt. Noch wenig verbreitet ist die Wiederverwendung dagegen im Essensbereich.
Mit der Koexistenz von Einweg- und Mehrwegpfand in Deutschland wird oft bemängelt, dass es für VerbraucherInnen nicht transparent genug ist, ob es sich bei der Rückgabe von Leergut um eine Einweg- oder Mehrwegverpackung handele. Dies habe zur Folge, dass unwissentlich der Konsum von Einwegverpackungen zu Lasten von Mehrwegflaschen gefördert werde. EndverbraucherInnen können Mehrwegflaschen an den beiden Labels links erkennen.
Mehrweg wird von deutschen VerbraucherInnen befürwortet und den Einwegverpackungen vorgezogen. In der Gesellschaft gibt es ein Bewusstsein für umweltschonenden Konsum und die Reduzierung von Verpackungsmüll.
Trotz dieses Umweltbewusstseins muss festgestellt werden, dass Deutschland bei Verpackungsmüll im EU-weiten Vergleich weit vorne liegt:
Im Jahr 2021 lag das Aufkommen an Verpackungsmüll hierzulande bei rund 19,7 Millionen Tonnen, gefolgt von Italien (13,6 Millionen) und Frankreich (13,4 Millionen). Betrachtet man die Menge an Verpackungsmüll pro Kopf liegt Deutschland mit 237 Kilogramm EU-weit an zweiter Stelle hinter Irland mit 246 Kilogramm.
Dabei gilt die Reduzierung von Müll als eine der wichtigsten Umweltherausforderungen bei deutschen VerbraucherInnen.
Laut einer 2023 vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenen Umfrage schätzen die Befragten mehrere politische Aufgabenbereiche des Umwelt- und Klimaschutzes als relevant ein. Das Thema Plastik steht ganz oben auf der Liste: 61 Prozent der Bevölkerung empfinden Plastikeinträge in die Natur als sehr bedrohlich. Und eine noch größere Mehrheit von 75 Prozent erachtet es als sehr wichtig, dass weniger Plastik in die Natur gelangt. 72 Prozent finden es zudem sehr wichtig, Plastik und weitere Materialien durch das Konzept einer Kreislaufwirtschaft vermehrt wiederzuverwerten, eine lange Produktnutzung zu fördern und die Wegwerfmentalität zu reduzieren. Generell fordern sie strengere Rechtsvorschriften und ein großflächiges Angebot von Mehrweglösungen, auch außerhalb des Getränkesektors. Die Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft wird klar begrüßt.

Gesetzliche Rahmenbedingungen in Deutschland

Das Verpackungsgesetz
Grundlegend für die Vermeidung oder Reduzierung von Verpackungsmüll im deutschen Lebensmittelsektor ist das zum 1.Juli 2022 in Kraft getretene Verpackungsgesetz (VerpackG), das zum Umweltschutz und fairen Wettbewerb beitragen soll. Es soll helfen, natürliche Ressourcen zu schonen und Abfälle möglichst hochwertig zu verwerten sowie Rohstoffe im Kreislauf zu führen. Das Verpackungsgesetz verpflichtet u.a. die Hersteller, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen zu übernehmen.
Mehrwegpflicht ab Januar 2023 im To-Go Bereich
Gerade während der Pandemie hat die To-Go-Gastronomie einen starken Auftrieb erlebt und viel Müll verursacht. Seit dem 01.01.2023 sind alle Letztvertreibenden (= Händler, die Verpackungen an Endverbraucher abgeben), die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Hiervon sind u.a. Restaurants, Bistros und Cafés erfasst, aber auch Kantinen, Tankstellen, Supermärkte oder Cateringbetriebe. Kleinere Betriebe, in denen fünf oder weniger Beschäftigte arbeiten, etwa Kioske oder Imbisse, sind von der Regelung ausgenommen. Für sie gilt die Pflicht, ihren KundInnen das Auffüllen mitgebrachter Mehrwegbehältnisse zu ermöglichen.
Die Mehrwegverpackungen sollen insbesondere Einwegverpackungen aus Kunststoff ersetzen. Dabei dürfen Speisen und Getränke in einer Mehrwegverpackung nicht zu schlechteren Bedingungen als in einer Einwegverpackung angeboten werden. Auch müssen für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen. Es ist erlaubt, die Mehrwegverpackung gegen Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird.
Mehrwegverpackungen werden EU-weit eine immer bedeutendere Rolle spielen wie die neue EU-Verpackungsverordnung deutlich macht. Anders als eine Richtlinie, die sich an Richtwerten orientiert, wird die Verordnung bindend für alle Mitgliedstaaten sein.

Europäische Rechtsvorschriften

Die EU-Einwegplastikritchlinie
Die EU-Einwegplastikrichtlinie (=Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt), oft auch als SUP-Richtlinie bezeichnet (=Single Use Plastics Directive wurde verhängt, um bestimmte Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und zu vermindern. Mit ihr soll der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen EU-weit gefördert werden.
Die neue EU-Verpackungsverordnung
Am 22. November 2023 stimmte das Europäische Parlament in Straßburg über den Entwurf der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWT = Packaging and Packaging Waste Regulation) ab. Im Dezember verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine umfassendere Version als der EP-Entwurf es vorsah.
Demnach sollen:
  • 20% aller Heiß- und Kaltgetränke in der To-Go Gastronomie bis 2030 in wiederverwendbaren Behältern angeboten werden und
  • 10% aller Essensbehälter wiederverwendbar sein
Ab 2040 soll diese Rate nochmals erhöht werden, indem:
  • 80% aller To-Go-Heiß- und Kaltgetränke und
  • 40% aller Essensbehälter wiederverwendbar sein sollen.
Nach monatelangen Debatten und Lobbykämpfen der Verpackungsindustrie schafft die neue EU-Verordnung einen rechtlichen Rahmen, der zum weiteren Ausbau von Recyclingmaßnahmen und Mehrwegsystemen durch Wiederverwendung beiträgt.
Im Volksmund werden die beiden Begriffe Wiederverwendung (Mehrweg) und Wiederverwertung (Recycling) nicht klar voneinander getrennt. Bei Wiederverwertung handelt es sich um einen erneuten Einsatz von Altstoffen und Produktionsabfällen in einem gleichartigen Produktionsprozess, während Wiederverwendung einen Prozess bezeichnet, bei dem bereits gebrauchte Verpackungen für denselben Zweck wiederverwendet werden. UZAJE ist ein Dienstleister und Anbieter von Lösungen für die Wiederverwendung.
Deutschland bleibt Vorreiter von effektiven und funktionierenden Mehrwegsystemen mit hohen Rücklaufquoten und etablierten Pool-Systemen. Der deutsche Markt kann auf ein ausgeprägtes Verbraucherbewusstsein zur Reduzierung von Verpackungsmüll aufbauen, das Unternehmen der Lebensmittelbranche immer stärker in ihre Geschäftsmodelle integrieren müssen und werden.
UZAJE sieht sich hierbei als Partner, um Unternehmen einen unkomplizierten Umstieg auf Mehrweg zu ermöglichen. Es bietet deutschen Unternehmen ökologisch und wirtschaftlich rentable Spüldienstleistungen von wiederverwendbaren Getränke- und Essensbehältern, unabhängig von Größe, Inhalt und Material.