UZAJE : Dossier de presse
UZAJE: Behälterreinigung im industriellen Maßstab für eine erfolgreiche Wiederverwendung
Contact presse
Documentation
Accéder au Press kitDeutschland gilt in Europa als
Vorreiter bei umweltschonenden Pfand- und Rücknahmesystemen. Insbesondere im
Biersegment ist die Rücknahme kistenweiser leerer Glaspfandflaschen sehr
etabliert. Ein Pfandsystem für die Wiederverwendung (Mehrweg) wurde bereits im
Jahre 1903 erstmals von Bierhändlern eingeführt.
Eine Pfandpflicht existiert seit
2003. Seitdem ist Deutschland bekannt für seine Rücknahme-Automaten in Supermärkten
und Getränkemärkten und den (für viele EU-Nachbarn damals noch nicht
vorhandenen) eingeübten Reflex der EndverbraucherInnen, leere Plastik- und
Glasflaschen gegen Pfand an den Rücknahmestellen abzugeben.
Die Pfandpflicht aus dem Jahr 2003
gilt nur für Getränke-Einwegverpackungen, jedoch nicht für Mehrweg.
Pfand ist ein Geldbetrag, der auf Getränkeflaschen
hinterlegt wird und bei Rückgabe des Leerguts wieder zurückgezahlt wird. Aber
nicht jede Pfandflasche ist gleich eine Mehrwegflasche und wird
wiederverwendet. Auch Einwegflaschen haben Pfand. Entscheidend ist die Höhe
des Pfandes: Während auf Mehrwegflaschen je nach Größe und Inhalt 8 oder
maximal 15 ct erhoben werden, gilt auf Einwegflaschen einheitlich ein
Pfandbetrag von 25 ct.
Die Mehrwegquote ist inzwischen
wieder angestiegen: Im Jahr 2020 wurden insgesamt 43,1% der pfandpflichtigen
Getränke in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllt. Noch wenig verbreitet ist
die Wiederverwendung dagegen im Essensbereich.
Mit der Koexistenz von Einweg- und Mehrwegpfand in Deutschland wird oft bemängelt, dass es für VerbraucherInnen nicht transparent genug ist, ob es sich bei der Rückgabe von Leergut um eine Einweg- oder Mehrwegverpackung handele. Dies habe zur Folge, dass unwissentlich der Konsum von Einwegverpackungen zu Lasten von Mehrwegflaschen gefördert werde. EndverbraucherInnen können
Mehrwegflaschen an den beiden Labels links erkennen.
Mehrweg wird von deutschen
VerbraucherInnen befürwortet und den Einwegverpackungen vorgezogen. In der
Gesellschaft gibt es ein Bewusstsein für umweltschonenden Konsum und die
Reduzierung von Verpackungsmüll.
Trotz dieses
Umweltbewusstseins muss festgestellt werden, dass Deutschland bei
Verpackungsmüll im EU-weiten Vergleich weit vorne liegt:
Im Jahr 2021 lag das Aufkommen an Verpackungsmüll
hierzulande bei rund 19,7 Millionen Tonnen, gefolgt von Italien (13,6
Millionen) und Frankreich (13,4 Millionen). Betrachtet man die Menge an Verpackungsmüll
pro Kopf liegt Deutschland mit 237 Kilogramm EU-weit an zweiter Stelle hinter
Irland mit 246 Kilogramm.
Dabei gilt die Reduzierung von Müll als eine der
wichtigsten Umweltherausforderungen bei deutschen VerbraucherInnen.
Laut einer 2023 vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenen
Umfrage schätzen die Befragten mehrere politische Aufgabenbereiche des Umwelt-
und Klimaschutzes als relevant ein. Das Thema Plastik steht ganz oben auf der
Liste: 61 Prozent der Bevölkerung empfinden Plastikeinträge in die Natur als
sehr bedrohlich. Und eine noch größere Mehrheit von 75 Prozent erachtet es als
sehr wichtig, dass weniger Plastik in die Natur gelangt. 72 Prozent finden es
zudem sehr wichtig, Plastik und weitere Materialien durch das Konzept einer
Kreislaufwirtschaft vermehrt wiederzuverwerten, eine lange Produktnutzung zu
fördern und die Wegwerfmentalität zu reduzieren. Generell fordern sie strengere
Rechtsvorschriften und ein großflächiges Angebot von Mehrweglösungen, auch
außerhalb des Getränkesektors. Die Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft wird
klar begrüßt.
Gesetzliche Rahmenbedingungen in Deutschland
Das Verpackungsgesetz
Grundlegend für die Vermeidung oder
Reduzierung von Verpackungsmüll im deutschen Lebensmittelsektor ist das zum
1.Juli 2022 in Kraft getretene Verpackungsgesetz (VerpackG), das zum
Umweltschutz und fairen Wettbewerb beitragen soll. Es soll helfen,
natürliche Ressourcen zu schonen und Abfälle möglichst hochwertig zu verwerten
sowie Rohstoffe im Kreislauf zu führen. Das Verpackungsgesetz verpflichtet u.a.
die Hersteller, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen
zu übernehmen.
Mehrwegpflicht ab Januar 2023 im To-Go
Bereich
Gerade während der Pandemie hat die
To-Go-Gastronomie einen starken Auftrieb erlebt und viel Müll verursacht. Seit
dem 01.01.2023 sind alle Letztvertreibenden (= Händler, die Verpackungen an
Endverbraucher abgeben), die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen,
verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Hiervon
sind u.a. Restaurants, Bistros und Cafés erfasst, aber auch Kantinen,
Tankstellen, Supermärkte oder Cateringbetriebe. Kleinere Betriebe, in denen fünf
oder weniger Beschäftigte arbeiten, etwa Kioske oder Imbisse, sind von der
Regelung ausgenommen. Für sie gilt die Pflicht, ihren KundInnen das Auffüllen
mitgebrachter Mehrwegbehältnisse zu ermöglichen.
Die Mehrwegverpackungen sollen
insbesondere Einwegverpackungen aus Kunststoff ersetzen. Dabei dürfen Speisen
und Getränke in einer Mehrwegverpackung nicht zu schlechteren Bedingungen als
in einer Einwegverpackung angeboten werden. Auch müssen für alle Angebotsgrößen
eines To-Go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen. Es ist
erlaubt, die Mehrwegverpackung gegen Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe
zurückgezahlt wird.
Mehrwegverpackungen werden EU-weit
eine immer bedeutendere Rolle spielen wie die neue EU-Verpackungsverordnung
deutlich macht. Anders als eine Richtlinie, die sich an Richtwerten orientiert,
wird die Verordnung bindend für alle Mitgliedstaaten sein.
Europäische Rechtsvorschriften
Die EU-Einwegplastikritchlinie
Die EU-Einwegplastikrichtlinie (=Richtlinie
(EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über
die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt),
oft auch als SUP-Richtlinie bezeichnet (=Single Use Plastics Directive wurde
verhängt, um bestimmte Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die
Meeresumwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und zu vermindern. Mit
ihr soll der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen
Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen EU-weit gefördert werden.
Die neue EU-Verpackungsverordnung
Am 22. November 2023 stimmte das
Europäische Parlament in Straßburg über den Entwurf der Europäischen
Verpackungsverordnung (PPWT = Packaging and Packaging Waste Regulation) ab. Im
Dezember verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine umfassendere
Version als der EP-Entwurf es vorsah.
Demnach sollen:
- 20% aller Heiß- und Kaltgetränke in der To-Go Gastronomie bis 2030 in wiederverwendbaren Behältern angeboten werden und
- 10% aller Essensbehälter wiederverwendbar sein
Ab 2040 soll diese Rate nochmals
erhöht werden, indem:
- 80% aller To-Go-Heiß- und Kaltgetränke und
- 40% aller Essensbehälter wiederverwendbar sein sollen.
Nach monatelangen Debatten
und Lobbykämpfen der Verpackungsindustrie schafft die neue EU-Verordnung einen
rechtlichen Rahmen, der zum weiteren Ausbau von Recyclingmaßnahmen und
Mehrwegsystemen durch Wiederverwendung beiträgt.
Im Volksmund werden die beiden Begriffe Wiederverwendung (Mehrweg) und
Wiederverwertung (Recycling) nicht klar voneinander getrennt. Bei
Wiederverwertung handelt es sich um einen erneuten Einsatz von Altstoffen und
Produktionsabfällen in einem gleichartigen Produktionsprozess, während
Wiederverwendung einen Prozess bezeichnet, bei dem bereits gebrauchte
Verpackungen für denselben Zweck wiederverwendet werden.
UZAJE ist ein Dienstleister und Anbieter von Lösungen für die Wiederverwendung.
Deutschland
bleibt Vorreiter von effektiven und funktionierenden Mehrwegsystemen mit hohen
Rücklaufquoten und etablierten Pool-Systemen. Der deutsche Markt kann auf ein ausgeprägtes Verbraucherbewusstsein zur
Reduzierung von Verpackungsmüll aufbauen, das Unternehmen der
Lebensmittelbranche immer stärker in ihre Geschäftsmodelle integrieren müssen
und werden.
UZAJE sieht sich hierbei als
Partner, um Unternehmen einen unkomplizierten Umstieg auf Mehrweg zu
ermöglichen. Es bietet deutschen Unternehmen ökologisch und wirtschaftlich
rentable Spüldienstleistungen von wiederverwendbaren Getränke- und
Essensbehältern, unabhängig von Größe, Inhalt und Material.